Aussteller müssen alle geltenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einhalten. Was die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer betrifft, so dürfen auf dem Messegelände nur Personen tätig werden, die im Besitz einer Erlaubnis sind, die es ihnen gestattet, als Angestellter oder Selbstständiger zu arbeiten. Informationen und Anträge sind erhältlich bei:

 

Agentur für Arbeit Hannover

Hannover@arbeitsagentur.de

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